Antrag Grundsteuer

30.03.2023

In der Gemeinderatsitzung am 30.03.2023 stellte die Fraktion der Freien Wähler den folgenden Antrag zur Beratung der Grundsteuerreform

Die Gemeindeverwaltung wird aufgefordert, die Reform der Grundsteuer im Finanzausschuss auf die nicht öffentliche Tagesordnung zu setzen. Die Fraktion der Freien Wähler fordert mehrere Beratungstermine zur ausführlichen Information des Gemeinderates und intensive Beratungen der Grundsteuerreform. Die ersten Beratungen sollten noch vor der Sommerpause 2023 erfolgen und ab Herbst 2023 bis zur Umsetzung fortgesetzt werden.

Begründung:

Die bundesweite Reform der Grundsteuer wurde durch Urteil vom Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber zur Umsetzung auferlegt. Die Regierung hat angekündigt, dass die Reform für die Staatseinnahmen aufkommensneutral in der Steuersumme sein sollte. Den Bundesländern wurden vom Gesetzgeber die Art der Umsetzung und die Art und Weise der Berechnung der neuen Grundsteuer freigestellt.

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat den Bodenrichtwert als Berechnungsgrundlage gewählt und nicht die Art der Bebauung und/oder Nutzung des Grundstücks. Diese Methode der Veranlagung führt zu deutlichen finanziellen Mehrbelastungen der Grundstückseigentümer und durch Weitergabe der Grundsteuerfestsetzung auch zur Erhöhung der Nebenkosten für Mieterinnen und Mietern.

Den Medien ist zu entnehmen, dass bereits Klagen gegen die Grundsteuerreform in Baden-Württemberg durch den Bund der Steuerzahler, der Immobilienwirtschaft und den Verbraucherschutzzentralen erwogen werden bzw. bereits eingeleitet wurden. Steuerberater*innen raten ihren Mandanten zum Widerspruch gegen den neuen Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes.

Der eingeschlagene Weg der Grundsteuerreform des Landes Baden- Württemberg sorgt sowohl bei den Bürger*innen, als auch bei den Kommunen für große Unsicherheit. Die Steuerzahler*innen befürchten Mehrbelastungen und Kommunen Steuermindereinnahmen.

Wir als Fraktion sehen die Gemeinde in der Pflicht, die Bürger*innen frühzeitig zu informieren. Ebenso sehen wir frühzeitigen Informationsbedarf des Gemeinderates in Bezug auf die Haushaltsplanungen für die kommenden Jahre.

Gundelfingen, den 30.03.2023

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