Antrag Energiesparkonzept

30.06.22

In der Gemeinderatsitzung am 30.6.22 stellte die Fraktion der Freien Wähler den folgenden Antrag auf die Erstellung eines Energiesparkonzeptes:

Aufgrund der Energiekrise, den weniger werdenden Ressourcen und der massiven Energiepreissteigerungen fordern wir die Verwaltung auf, für den kommenden Winter ein kurzfristiges Energie-Einsparkonzept zu erarbeiten. Dieses kurzfriste Konzept sollte bis Ende September zur Beratung vorliegen und ab Ende Oktober 2022 umgesetzt werden. Die Gemeindewerke sind in die Erarbeitung mit einzubeziehen. Weiterhin fordern wir die Erarbeitung eines langfristigen Energiesparkonzeptes um die Klimaziele der Gemeinde Gundelfingen zu erreichen.

Begründung:

Die durch den Ukrainekrieg verursachte Energiekrise sowie durch die verringerten Liefermengen von russischem Gas und der politischen Entscheidung der Bundesregierung, sich von russischen fossilen Energieträgern vollständig unabhängig zu machen, ist mit deutlich geringeren Energiemengen und deutlich höheren Bezugspreisen für fossile Energie zu rechnen. Auch steht ein völliger Lieferstopp von russischen fossilen Energieträgern im Raum bzw. es ist jederzeit damit zu rechnen. Die zweite Stufe des Energie-Notfallplans wurde von der Bundesregierung ausgerufen.

Deshalb ist ein kurzfristiges Einsparkonzept der Gemeinde Gundelfingen für öffentliche Bauten und den öffentlichen Raum zwingend notwendig. So ist beispielsweise die Dauer der Beleuchtung und Beheizung von gemeindeeigenen Räumen auf die zwingende Notwendigkeit zu überprüfen. Gleiches gilt für Raum- und Wassertemperaturen und sonstige Maßnahmen zur Energieeinsparung.

Da die Energiekrise und -wende längerfristige Anstrengungen erfordert, ist ein langfristiges Einsparkonzept ebenfalls erforderlich. Hier bitten wir um Erarbeitung eines langfristigen Energieeinsparkonzeptes bis zur Sommerpause 2023, damit dieses Konzept ab Mitte/Ende 2023 umgesetzt werden kann. Dazu sind die Gemeindewerke, die GWH, die Gewerbetreibenden und sonstige relevanten Gruppierungen mit einzubeziehen.

Die Beratungen in den zuständigen Ausschüssen sind mit entsprechender Priorität einzuleiten.

Gundelfingen, den 30.06.2022

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